Girokonto
für Jedermann

Prüfweg 01 · Aktualisiert 20. September 2026

Was darf ein Basiskonto kosten?

Das Entgelt muss angemessen sein; ein zeitloser pauschaler Höchstbetrag lässt sich aus dem Gesetz nicht seriös ableiten.

Kurzantwort

Ein Basiskonto ist nicht automatisch kostenlos. Nach § 41 ZKG muss das vereinbarte Entgelt angemessen sein. Für die Beurteilung nennt das Gesetz insbesondere marktübliche Entgelte und das Nutzerverhalten. Deshalb ist weder jeder hohe Monatsbetrag automatisch unzulässig noch jeder branchenübliche Preis ohne weitere Prüfung angemessen. Aussagen mit einem festen Euro-Höchstbetrag wären irreführend, wenn sie nicht auf eine aktuelle Entscheidung oder Rechtsänderung bezogen werden. Der konkrete Vertrag und die tatsächlich genutzten Leistungen bleiben entscheidend.

Gesamtkosten statt Werbepreis

Beginnen Sie mit der standardisierten Entgeltinformation. Erfassen Sie Grundpreis, Kartenentgelt, Bargeldabhebungen, Überweisungen, Kontoauszüge und mögliche Zusatzkosten getrennt. Rechnen Sie anschließend mit einem realistischen eigenen Nutzungsprofil. Wer monatlich viele beleghafte Aufträge benötigt, erhält ein anderes Ergebnis als eine Person mit rein digitaler Nutzung. Halten Sie Anbieter, Tarifname und Abrufdatum fest, weil Preisverzeichnisse geändert werden können. Ein beworbener Monatsbetrag allein zeigt nicht, welche Kosten über ein ganzes Jahr entstehen.

Angemessenheit sachlich prüfen

Für eine erste Plausibilitätsprüfung können vergleichbare Basiskonten im offiziellen BaFin-Kontenvergleich herangezogen werden. Verglichen werden sollten jedoch nur Angebote mit ähnlichen Zugangswegen und benötigten Leistungen. Der Vergleich liefert Marktinformationen, aber keine automatische rechtliche Entscheidung. Auch die persönliche Nutzung darf berücksichtigt werden. Dokumentieren Sie deshalb, welche kostenpflichtigen Vorgänge tatsächlich angefallen sind. Eine Beschwerde wird nachvollziehbarer, wenn jede beanstandete Position mit Vertragsstelle, Buchungsdatum und Vergleichsgrund verbunden ist, statt nur den Gesamtbetrag als zu hoch zu bezeichnen.

Unterlagen bei einer Beanstandung

Bewahren Sie die vorvertragliche Entgeltinformation, das bei Abschluss geltende Preis- und Leistungsverzeichnis, spätere Änderungsmitteilungen und die betroffenen Kontoauszüge auf. Erstellen Sie eine Tabelle mit Datum, Buchungstext, Betrag und Fundstelle im Vertrag. Prüfen Sie, ob ein Entgelt einmalig, monatlich oder je Vorgang berechnet wurde. Persönliche Umsätze, die nichts mit der Beschwerde zu tun haben, können in einer Kopie geschwärzt werden. Die Originalunterlagen sollten unverändert bleiben, damit der zeitliche Ablauf später belegt werden kann.

Grenzen des Vergleichs

Dieses Informationsangebot bewertet keine einzelne Preisvereinbarung und nennt keine angeblich günstigste Bank. Rabatte können an Bedingungen gebunden sein, und Daten im Vergleichsportal stammen von den Anbietern und verändern sich. Bei einer Vertragsänderung sind zusätzlich die Mitteilung und die Regeln des § 675g BGB zu lesen. Besteht Streit über die Angemessenheit, können Verbraucherberatung, Schlichtung oder eine rechtliche Prüfung geeigneter sein als ein weiterer allgemeiner Preisvergleich. Entscheidend ist, welche Stelle für das konkrete Institut und den konkreten Anspruch zuständig ist.

Eine belastbare Jahressicht erstellen

Übertragen Sie die erwarteten Mengen in eine Tabelle: zwölf Grundentgelte, Anzahl der Karten, Bargeldvorgänge und beleghaften Aufträge. Multiplizieren Sie nur Positionen, deren Einheit im Preisverzeichnis eindeutig ist. Bedingungen wie Mindestgeldeingang gehören in eine eigene Spalte. Berechnen Sie bei unsicheren Nutzungszahlen zwei Szenarien statt einer scheinbar exakten Summe. Die Rechnung bleibt datierte Orientierung und ist keine Zusage, dass der Tarif unverändert fortgeführt wird.