Girokonto
für Jedermann

Prüfweg 02 · Aktualisiert 20. September 2026

Konto und SCHUFA: Was ist zu unterscheiden?

Bonitätsprüfung, Identifizierung und gesetzlicher Basiskontoanspruch sind verschiedene Prüfungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Kurzantwort

Bei freiwilligen Kontoprodukten kann ein Institut Bonitätsinformationen in seine Entscheidung einbeziehen. Beim Basiskonto sind dagegen die begrenzten Ablehnungsgründe des ZKG maßgeblich. Daraus folgt nicht, dass Auskunfteidaten generell bedeutungslos wären oder nie verarbeitet werden dürften.

Vorgehen

Stellen Sie klar, welches Produkt beantragt wird, und lesen Sie Einwilligungs- sowie Datenschutzhinweise. Bei strittigen Daten können Sie eine Datenkopie und Berichtigung verlangen. Vermischen Sie eine Datenkorrektur nicht mit dem fristgebundenen Vorgehen gegen eine Basiskontoablehnung.

Unterlagen

Hilfreich sind Antrag, Ablehnung, Datenschutzinformation und die betreffende Auskunft. Prüfen Sie Datenquelle, Datum und Personenzuordnung. Eine niedrige Bewertung allein erklärt noch nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage ein Basiskonto abgelehnt wurde.

Grenzen

Eine Auskunftsdatei kann Identitäts- oder Betrugsprüfungen berühren, ohne dass sie als frei erfundener universeller Türöffner oder Ausschlussgrund behandelt werden darf. Individuelle Datenschutzstreitigkeiten brauchen eine eigene Prüfung.

Drei Prüfungen auseinanderhalten

Bei einer Kontoeröffnung können Identität, geldwäscherechtliche Sorgfalt und wirtschaftliches Risiko in unterschiedlichen Schritten geprüft werden. Eine Auskunftei-Auskunft gehört nicht automatisch zu jedem dieser Zwecke. Für freiwillige Girokonten kann die Bank Bonitätsinformationen in ihre Produktentscheidung einbeziehen. Beim ausdrücklich beantragten Basiskonto sind dagegen die gesetzlichen Ablehnungsgründe maßgeblich. Die Aussage, Auskunfteidaten seien immer bedeutungslos, wäre ebenso falsch wie die Behauptung, ein negativer Wert schließe jedes Konto aus.

Datenschutzinformation genau lesen

Prüfen Sie, welche Daten an welche Auskunftei übermittelt oder von dort abgerufen werden sollen, auf welcher Grundlage dies geschieht und wie lange Informationen gespeichert werden. Eine Vertragsklausel, eine Einwilligung und eine gesetzliche Rechtsgrundlage sind nicht dasselbe. Speichern Sie den bei Antragstellung angezeigten Datenschutzhinweis. Verlangt die Bank eine Erklärung, sollten Zweck und Freiwilligkeit erkennbar sein. Geben Sie keine Zugangsdaten zu einem Auskunftei-Portal an die Bank oder einen Vermittler weiter.

Fehlerhafte Daten getrennt korrigieren

Wenn eine Auskunft Ihrer Ansicht nach falsche Personendaten oder erledigte Sachverhalte enthält, fordern Sie eine Datenkopie und benennen Sie die beanstandete Position präzise. Legen Sie geeignete Nachweise bei und bewahren Sie Versand sowie Antwort auf. Dieses Berichtigungsverfahren ist vom Kontoantrag zu trennen, damit Fristen oder Rechtsbehelfe gegen eine Basiskontoablehnung nicht unbemerkt verstreichen. Eine laufende Korrektur bedeutet außerdem nicht automatisch, dass das Institut bis zum Abschluss jedes andere Produkt anbieten muss.

Ablehnung auf ihre Grundlage festlegen

Bitten Sie schriftlich um Klarstellung, welches Produkt abgelehnt wurde und auf welche Vertrags- oder Gesetzesgrundlage sich die Entscheidung stützt. Bei einem Basiskonto sollte der genannte Grund mit den §§ 34 bis 37 ZKG abgeglichen werden. Ein bloßer Hinweis auf interne Kriterien erklärt keinen zusätzlichen gesetzlichen Ablehnungsgrund. Trotzdem können Betrugs- oder Identitätsfragen relevant sein. Dieser Leitfaden bewertet weder einen Score noch eine konkrete Datenverarbeitung und verspricht keinen positiven Ausgang.

Amtliche Grundlagen

Quellen geprüft am 20. September 2026. Maßgeblich bleibt der aktuelle Originaltext.